Bitte beachten: Die zur Verfügung gestellten Informationen, Merkblätter und Formulare auf den Seiten der Koordinierungsstelle stellen lediglich Hilfsmittel dar. Die Konsultation dieser Seiten und die Nutzung entsprechender Formulare sind somit keine Voraussetzung für die Antragstellung bei der DFG. Alle für eine Antragstellung notwendigen Informationen finden Sie auf den Seiten der DFG.
An dieser Stelle geben wir Ihnen einige Hinweise zum zeitlichen und organisatorischen Ablauf eines DFG-geförderten Retrokonversionsprojekts.
Ziel ist die Online-Stellung der retrokonvertierten Findmittel im eigenen System sowie in einem überregionalen Archivportal. Dazu müssen zuerst geeignete Findmittel identifiziert und einige Daten erhoben werden. Um eine optimale Einteilung in Förder- und Eigenanteil bestimmen zu können, empfiehlt sich dabei die Benutzung des Mengengerüsts. Dieses ist vor allem für die Markterkundung ein erprobtes Hilfsmittel.
Nach erfolgter Markterkundung fertigen Sie den eigentlichen Förderantrag an und reichen diesen direkt bei der DFG ein. Dies ist ganzjährig möglich. Nach erfolgter Bewilligung wird die eigentliche Retrokonversion an einen Dienstleister vergeben oder mit eigenem Personal direkt im Archiv durchgeführt. Nach der formalen und inhaltlichen Prüfung durch das Archiv können die nun digitalen Findmittel an den gewünschten Stellen online zur Verfügung gestellt werden. Durch den Abschlussbericht zeigen Sie der DFG die erfolgreiche Fertigstellung ihres Projektes an, erst danach können Sie sich mit einem weiteren Retrokonversionsprojekt um DFG-Förderung bewerben.
Erfolgreiche Retrokonversionsprojekte können über die von der DFG bereitgestellten Datenbank GEPRIS (gepris.dfg.de/) beispielsweise durch Eingabe des Begriffs „Retrokonversion“ recherchiert und die jeweiligen Ansprechpartner angezeigt werden.
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