Die Archivschule Marburg verfügt ausgehend vom Organisationerlass über einen Archivschulrat.
Der Archivschulrat beschließt insbesondere über:
- die Geschäftsordnung des Archivschulrats,
- die Studienordnung für die Studiengänge des gehobenen und höheren Archivdienstes sowie für Weiterbildungsstudiengänge. Die Studienordnung bedarf der Genehmigung des für das Archivwesen zuständigen Ministeriums.
- Vorschläge für die Einstellung von hauptamtlichen Lehrkräften,
- Vorschläge für die Vergabe von Lehraufträgen,
- Vorschläge für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen.
Mitglieder des Archivschulrats sind:
- die Leiterin oder der Leiter der Archivschule als vorsitzendes Mitglied,
- drei Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrenden, darunter min destens eine Vertreterin oder ein Vertreter der hauptamtlich Lehrenden und mindestens eine Lehrbeauftragte oder ein Lehrbeauftragter,
- insgesamt drei Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrgänge des höheren und des gehobenen Archivdienstes sowie der Weiterbildungsstudiengänge.
Gemäß der Wahlordnung werden Mitglieder nach 2. für die Dauer von drei Jahren und nach 3. für die Dauer eines Jahres gewählt.
.