Benennung

Durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 6. Februar 1913 sollte bei "geeigneter Gelegenheit" eine Straße zu Ehren des verstorbenen langjährigen Stadtverordnetenvorstehers Justizrat Dörffler, der von 1898-1913 im Amt war, benannt werden. Nachdem 1914 bereits der erste Versuch dieser Benennung erfolgte, der jedoch abgelehnt wurde, erging nun am 14. Dezember 1920 der Antrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung, dem Beschluß, der projektierten Schützenpfuhlstraße die Bezeichnung "Dörfflerstraße" zu geben, zuzustimmen.
Am 21. Dezember 1920 nahm die Stadtverordnetenversammlung den Magistratsbeschluß an. Im Adreßbuch der Stadt Marburg taucht der Name "Dörfflerstraße" jedoch erst 1928/29 auf.

Ablauf eines Baugesuchs in der Dörfflerstraße

Die Dörfflerstraße ist eine "im Sinne einer Ordnung betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen für den Gemeindebezirk der Stadt Marburg" noch nicht fertiggestellte Straße.
Es ist daher für den geplanten Ausbau eine Ausnahmegenehmigung des Magistrats vorbehaltlich der Zustimmung der Baupolizei "gemäß §2a der Ordnung" erforderlich.

Nachdem Pfarrer Rieth sich mit seinem Baugesuch an den Ortsbürgermeister gewandt hatte, wurde am 31. Januar 1934 ein Antwortschreiben des Ortsbürgermeisters verfaßt. In diesem wurde dem Pfarrer auf seinen Antrag auf baupolizeiliche Genehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses Dörfflerstraße 7 mitgeteilt, "daß die zum Anbau erforderlichen Ausnahmegenehmigung unter folgenden Bedingungen erteilt wird:"

  1. Der "Bauherr ist verpflichtet, die Wiederinstandsetzungsarbeiten beschädigter Zufuhrwege auf seine Kosten zu bewirken."
  2. Der "Bauherr ist zur Zahlung der auf das Grundstück entfallenden Straßenbaukosten verpflichtet. Er muß vor Baubeginn den Betrag von 1500,- RM bei der Stadthauptkasse einzahlen."
  3. Der "Bauherr hat keinen Anspruch auf zukünftige bessere Herstellung der Zuwege."
  4. "Der Anschluß des Neubaus an das Netz des städtischen Elekrtizitätswerks muß mittels Kabel vorgenommen werden. Für die Unterbringung der Zähler ist ein geeigneter, im Einvernehmen mit dem städtischen Elektrizitätswerk zu bestimmender, Platz vorzusehen."
  5. "An nicht ausgebauten Straßen wird Straßenbeleuchtung nicht eingerichtet."
Nach entsprechender Erklärung über die Erfüllung vorstehender Bedingungen wird sofort die baupolizeiliche Genehmigung erteilt.

Das am 8. Februar 1934 von Pfarrer Rieth ausgefertigte Schreiben beinhaltet die Verpflichtung zur Erfüllung der in der Zuschrift des Magistrats vom 31. Januar 1934 mitgeteilten Bedingungen bzgl. seines in der Dörfflerstraße zu errichtenden Wohnhauses.

Nachdem die Stadt Marburg über die Erteilung der Ausnahme vom Bauverbot zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Dörfflerstraße 7 entschieden hatte, wurde Pfarrer Rieth im April1934 durch den Ortsbürgermeister über die Genehmigung in Kenntnis gesetzt unter der Bedingung, daß er die auf das Grundstück entfallenden Kosten der Anlegung und des Ausbaus "der noch nicht zum Anbau und öffentlichen Verkehr fertiggestellten Dörfflerstraße im Betrag von 1500,- RM vor Baubeginn" entrichtet.

Neubenennung des südlichen Teils der Dörfflerstraße

Am 21. September 1948 erging ein Bericht an das Stadtbauamt, der Auskunft gab über Mißstände der Bevölkerung wegen der Zweiteilung der Dörfflerstraße infolge der nicht ausreichenden Beschilderung. Zur Behebung dieses Mangels wurden 2 Vorschläge gemacht:

  1. das evt. Anbringen neuer Schilder ( Zur ausreichenden Orientierung ist jedoch das Anbringen von 3 Schildern erforderlich. )
  2. eine evt. Neubenennung des südlichen Teils
  3. In diesem Fall schlug man Justizrat Rohde, Dörfflers Nachfolger als Stadtverordnetenvorsteher, vor, da es sich "schon als ein Mangel bei der Umbenennung 1945 herausgestellt" hat, "daß man nicht gruppenweise (Dichter, Maler, Politiker...) zusammenlegte. Zur Einprägsamkeit und besseren Orientierung gehört eine organische Straßenbenennung."

Mit Beschluß des Magistrats vom 25. Oktober 1948 wurde beschlossen, "den südlichen Teil der Dörfflerstraße nach Justizrat Rohde zu benennen, wobei, um Verwechslungen zu vermeiden, dem Namen Rohde der Vorname zuzusetzen ist."

Der Magistrat wandte sich am 18. November 1948 an die Stadtverordnetenversammlung, "der Umbenennung des südlichen Teils, von der Stresemannstraße bis zur Gisselbergerstraße, in August-Rohde-Straße zuzustimmen" mit folgender Begründung:
"Bei der Dörfflerstraße fehlt der mittlere Teil, da dieses Gelände zur Bebauung noch nicht aufgeschlossen ist. Hierdurch bestehen Schwierigkeiten bei dem Auffinden der Hausnummern. Zur Beseitigung dieses Zustandes soll der südliche Teil der jetzigen Dörfflerstraße, von der Stresemannstraße bis zur Gisselbergerstraße, eine andere Bezeichnung erhalten. Der Magistrat hat daher in seiner Sitzung am 25. Oktober 1948 beschlossen, diesen Straßenteil nach dem verdienten Stadtverordnetenvorsteher Justizrat Rohde zu benennen. Justizrat Rohde war von 1913-1933 Stadtverordnetenvorsteher. Er war Nachfolger des 1913 verstorbenen Stadtverordnetenvorstehers Justizrat Dörffler, nach dem die Dörfflerstraße benannt ist. Justizrat Rohde hat sich durch seine langjährige und fruchtbringende Tätigkeit als Stadtverordneter um unsere Stadt besonders verdient gemacht. Aus Anerkennung und zum steten Andenken soll nun die obige Straße nach seinem Namen benannt werden. Die Tochter von Justizrat Rohde, der der Beschluß des Magistrats mitgeteilt wurde, hat keine Einwendungen erhoben, sondern über die Ehrung ihres verstorbenen Vaters ihre Freude und ihren Dank zum Ausdruck gebracht."

Mit Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 1948 stimmte diese der Umbenennung eines Teils in August-Rohde-Straße zu.
Desweiteren wurde bestimmt, daß

  1. neue Hausnummern bestellt und auf Kosten der Stadt an den Hausgrundstücken neu angebracht werden
  2. neue Straßenschilder beschafft und dieselben angebracht werden sollen
  3. die Baugrundstücke neu zu nummerieren sind, ebenso die Bauakten.

Nachricht soll erteilt werden an:

  1. Besitzer der bebauten Grundstücke
  2. Amtsgericht
  3. Katasteramt
  4. Postverwaltung
  5. Finanzamt
  6. Einwohnermeldeamt
  7. Steueramt

Quellen:

Best. 330 Marburg C, Nr. 7235, S. 87-132
Marburger Geschichte, S. 426, Marburg 1980
Stadtarchiv Marbug, Best. H, Nr. 495, S.25-31, S. 40
Bildarchiv Foto Marburg, Nr. 408691
Adreßbuch der Stadt Marbug, S. 66, Marburg 1938/39

Zusammengestellt von Martina Margraff


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