7. Archivwissenschaftliches Kolloquium 2002

Archivgesetzgebung in Deutschland

Ungeklärte Rechtsfragen und neue Herausforderungen
Marburg 5. Juni 2002

Das 7. Archivwissenschaftliche Kolloquium, das sich dem Thema "Archivgesetzgebung in Deutschland - Ungeklärte Rechtsfragen und neue Herausforderungen" widmete, fand am Mittwoch, dem 5. Juni 2002, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.45 Uhr im Gemeindesaal der Stadtmission in Marburg statt.
Das Kolloquium erfreute sich mit rund 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmern trotz zeitgleicher Fachtagungen eines großen Zuspruchs von Archivarinnen und Archivaren aller Sparten des deutschen Archivwesens, sowie aus der Schweiz.
Der Initiator des Tagungsthemas und amtierende Leiter der Archivschule, Prof. Dr. Rainer Polley, hieß alle Gäste herzlich willkommen, darunter auch die Staatsarchivare der Kantone Basel-Stadt und Luzern Dr. Josef Zwicker und Dr. Anton Gössi. Das Grußwort der Universitätsstadt Marburg übermittelte Herr Stadtrat Dr. Kahle, der als Fachjurist dem Anliegen des Kolloquiums ein besonderes Interesse entgegenbrachte und einen Bezug zu einem ähnlichen Kolloquium der Archivschule im Dezember 1990 herstellte.

In seinem Einführungsreferat würdigte Prof. Dr. Polley die Archivgesetzgebung in Deutschland als ein legislatorisches Unternehmen, das trotz mancher Unterschiede im Detail so erfolgreich ausgefallen sei, dass jeder Reformwille der Worte Shakespeares im König Lear eingedenk sein müsse: "Oft büßt das Gute ein, wer Bessres sucht."
Er wies zwar im Hinblick auf das Vordringen digitaler Überlieferung auf die Notwendigkeit hin, die Stellung der Archive bei der Sicherung der Unterlagen gegenüber der abgebenden Verwaltung zu verbessern, andere Fragen, insbesondere im Benutzungsrecht, könnten dagegen bei verstärkter dogmatischer Aufarbeitung des bestehenden Archivrechts auch ohne Gesetzesänderung zu einem befriedigenden Ergebnis geführt werden.
Dr. Udo Schäfer, Direktor des Staatsarchivs der Freien und Hansestadt Hamburg, entwickelte die Grundzüge einer Dogmatik zu den Rechtsvorschriften über Geheimhaltung sowie zu den Berufs- und besonderen Amtsgeheimnissen im Sinne der Archivgesetze des Bundes und der Länder und stellte damit einen sehr interessanten Bezug zum vielseitigen archivrelevanten Recht außerhalb der Archivgesetzgebung her.
Dipl.- Archivarin Solveig Nestler von der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv in Berlin, gab zunächst einen Überblick über die Bestände ihres Archivs, insbesondere zur Überlieferung des Zentralkomitees der SED. Da im Archiv der Stiftung die allgemeine Schutzfrist von 30 Jahren aufgehoben ist, nicht dagegen die lange Schutzfrist für personenbezogenes Archivgut und die Pflicht zur Beachtung schutzwürdiger Belange Dritter, stellt die Wahrung der Persönlichkeitsschutzrechte bei der Auswertung besondere Anforderungen.
Dr. Barbara Hoen, Referatsleiterin bei der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg in Stuttgart, gab einen Überblick über ausgewählte Rechtsfragen zur Benutzung von Archivgut im baden-württembergischen Archivalltag, die deutlich machten, wie sehr bei den Anwendungsproblemen der "Teufel" oft im Detail der archivgesetzlichen Regelung steckt.

Nach der Mittagspause widmete sich Dr. Michael Klein, Referatsleiter beim Landesarchiv Berlin, ausgehend vom Beispiel Berlin dem gegenwärtig und zukünftig aktuellen Thema "Informationsfreiheitsgesetze und Archive", das auch Erfahrungen in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen einbeziehen kann und bei dem zu hoffen ist, dass bei weiteren Gesetzesvorhaben durch klarere und ausdrücklichere Regelungen das speziellere Archivgesetz als für die Arbeit der Archive notwendige und bewährte Rechtsgrundlage geachtet wird.
Karsten Kühnel M.A., Wiss. Archivar am Stadtarchiv Hof in Bayern, schilderte auf der Grundlage seiner früheren Tätigkeit die archivrechtliche Situation der deutschen Ordensarchive, dargestellt am Beispiel des Archivs der Vereinigung Deutscher Ordensobern und des Deutschen Katholischen Missionsrates, und lieferte damit einen wertvollen Beitrag zum kirchlichen Archivwesen und zu den rechtlichen Erfordernissen des Vereinsarchivwesens.
An den lebhaften Diskussion, die von Dr. Schäfer und Prof. Dr. Polley moderiert nach jedem Vortrag und am Ende der Veranstaltung stattfaden, beteiligten sich erfreulich viele Kolleginnen und Kollegen.

Die Beiträge werden in der Veröffentlichungsreihe der Archivschule erscheinen.

Rainer Polley


© 2005  Uhde@staff.uni-marburg.de, Stand: 17.06.2002